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FAHRZEUG - BELEHNUNG

SCHNELL, DISKRET UND UNBÜROKRATISCH IN 3 SCHRITTEN ZUM PFANDDARLEHEN

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WISSENSWERTES ZUR BERECHNUNG IHRES FAHRZEUG DARLEHENS


Zur Bewertung Ihres Fahrzeuges verwenden Sie unser Online-Formular oder kontaktieren Sie uns unter


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bmw

IconBEISPIEL FÜR EINE BELEIHUNG

BMW 1er
Zeitwert:

14.000,-
Sofortdarlehnen
sofort auszahlbar:

7.000,-

Abholung im 2.Monat
Auslösebetrag:

7.470,-

inkl. aller Gebühren

   Versicherung | Standplatzgebühr | Zinsen

Kundenmeinung

FINANZIELL FLEXIBEL!


Icon Kundenmeinung



"Durch einen Arbeitsplatzwechsel habe ich für ein paar Monate rasch Geld benötigt. Ich habe mein Auto beim Pfandhaus in Schaan unkompliziert belehnt um finanziell flexibel zu bleiben."
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In 3 Schritten zum Pfanddarlehen


  1. Schrit 1
    Begutachtung durch unsere KFZ-Experten
    Unsere Experten, können nach Terminvereinbarung Ihr Fahrzeug bei uns vor Ort begutachten
    Auto
  2. Schrit 2
    Bestmögliches Darlehensangebot
    Nach der Begutachtung, wird unser Experte anhand der Schätzung ein Darlehensangebot basierend auf den aktuellen Marktwert unterbreiten.

    Angebot
  3. Schrit 3
    Direkte Abwicklung
    Nach Ausstellung des Pfandscheines können Sie umgehend über den Darlehensbetrag verfügen. Nach vorheriger Absprache, kann dieser überwiesen oder in bar ausbezahlt werden.

    Bruchgold


Häufig gestellte Fragen

Wir nehmen alle Fahrzeuge, welche in eine Tiefgarage passen und einen Marktwert von über 5.000 CHF aufweisen. Das Fahrzeug muss sich in Ihrem Eigentum befinden, und darf kein Leasing-Fahrzeug sein.

Ein Pfanddarlehen in Höhe von bis zu 50% des
aktuellen Marktwertes und Zustand ist möglich. Dieser wird anhand von Zustand und Laufleistung des Fahrzeuges von unserem Experten ermittelt.

Für eine Belehnung ist es nötig einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, damint ein Pfandvertrag erstellt werden kann Bei Farzeugen sollten folgende Gegenstände mitgeracht werden:

  • Alle Schlüssel
  • Fahrzeugausweis>
  • Serviceheft (falls vorhanden)
  • Sämtliches Fahrzeugzubehör

Da das Fahrzeug bei einer Verpfändung als Wertsicherung dient, wird es für die gesamte Pfanddauer bei uns untergebracht. Somit ist es bis zur Rückzahlung des Pfanddarlehens sowie der angefallenen Kosten nicht möglich, das Fahrzeug zu nutzen.

Der Zinssatz beläuft sich auf 1,5%, die Gebühren auf 3,5% der Pfandsumme. Diese werden für jeden angefangen Monat (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines) berechnet. Zusätzlich wird eine Standgebühr von CHF 120,- monatlich für den versicherten Einstellplatz verrechnet.

Unsere Pfandverträge haben eine Standard-Laufzeit von 3 Monaten. Selbstverständlich ist es möglich, das Fahrzeug jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung wieder auszulösen. Es fallen jeweils die Zinsen, Gebühren und Standkosten für den angefangenen laufenden Monat an (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines).
Eine Verlängerung kann innerhalb der Frist, immer wieder durchgeführt werden.

Der Pfandvertrag bzw. Pfandschein kann spätestens bei Vertragsablauf, durch Zahlung der angefallenen Zinsen und Gebühren sowie der Standgebühr verlängert werden. Der neue Pfandschein hat dann wieder eine Gültigkeit von 3 Monaten. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, wobei unsere Experten bei jeder Verlängerung eine aktuelle Marktwertanalyse vornehmen müssen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns
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