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UHREN - BELEHNUNG

SCHNELL, DISKRET UND UNBÜROKRATISCH IN 3 SCHRITTEN ZUM PFANDDARLEHEN

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WISSENSWERTES ZUR BERECHNUNG IHRES UHREN PFAND DARLEHENS


Zur Bewertung Ihrer hochwertigen Armbanduhr verwenden Sie unser Online-Formular oder kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung im Pfandhaus unter


call-1 icon+423 231 42 44

Anrufe mit unterdrückter Rufnummer können nicht empfangen werden.



uhr

IconBEISPIEL FÜR EINE BELEIHUNG

Rolex Submariner Date
Zeitwert:

15.000,-
Sofortdarlehnen
sofort auszahlbar:

7.500,-

Abholung im 2.Monat
Auslösebetrag:

7.875,-

inkl. aller Gebühren

   Versicherung | Lagerung | Zinsen

Kundenmeinung

FINANZIELL FLEXIBEL!


Icon Kundenmeinung



"Durch die schwierige Wirtschftslage, konnte ich mit einer Belehung meiner hochwertigen Armbanduhren die Arbeitsplätze in dieser Zeit sichern. Danke an Das Pfandhaus Team Schaan für die rasche Hilfe "
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  1. Schrit 1
    Begutachtung durch unsere Experten
    Unsere Experten, können nach Terminvereinbarung Ihren Zeitmesser bei uns vor Ort begutachten
    Auto
  2. Schrit 2
    Bestmögliches Darlehenangebot
    Nach der Begutachtung, wird unser Experte Anhand der Schätzung ein unverbindliches Darlehenangebot basierend auf den aktuellen Marktwert unterbreiten

    Angebot
  3. Schrit 3
    Direkte Auszahlung
    Nach Vertragsabschluss können wir Ihnen Beträge unter CHF 10.000.-- Bar auszahlen. Beträge Über CHF 10.000.-- erhalten Sie am gleichen Tag per überweisung

    Bruchgold


Häufig gestellte Fragen

Eine Belehunganfrage kann auch per E-Mail oder Kontaktformular gestellt werden. Wir können Ihnen jedoch erst nach genauer Begutachtung bei uns vor Ort die effektive Belehnungshöhe nennen.

Der Zinssatz belauft sich auf 1%, die Gebühren auf 3% für jeden angefangen Monat ( Stichtag ist Datum des Pfandscheines).
Bei einer Belehnung von unter CHF 1.000.-- wird für jeden Pfandschein CHF 30.-- verrechnet.

Bei Uhren kalkulieren wir unseren Belehungssatz bis zu 65% nach dem
aktuellen Marktwert

Der Zinssatz beläuft sich auf 1%, die Gebühren auf 3% der Pfandsumme. Diese werden für jeden angefangen Monat (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines) berechnet.

Unsere Pfandverträge haben eine Standard-Laufzeit von 3 Monaten. Selbstverständlich ist es möglich, das Fahrzeug jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung wieder auszulösen. Es fallen jeweils die Zinsen und Gebühren für den angefangenen laufenden Monat an (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines).
Eine Verlängerung kann innerhalb der Frist, immer wieder durchgeführt werden.

Der Pfandvertrag bzw. Pfandschein kann spätestens bei Vertragsablauf, durch Zahlung der angefallenen Zinsen und Gebühren verlängert werden. Der neue Pfandschein hat dann wieder eine Gültigkeit von 3 Monaten. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, wobei unsere Experten bei jeder Verlängerung eine aktuelle Marktwertanalyse vornehmen müssen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns
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